Die Besucherordnung wird mit dem Betreten des Veranstaltungsortes anerkannt und bei Nichteinhaltung kann der Verweis vom Veranstaltungsort erfolgen.
1. Alle Personen, die den Veranstaltungsort betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
2. Personen, die gegen die Regeln dieser Veranstaltungsordnung verstoßen, können vom Veranstaltungsort verwiesen werden. Alle Personen, die den Veranstaltungsort betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie der Beschäftigten des Veranstalters sofort Folge zu leisten.
3. Das eingesetzte und legitimierte Personal übt im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Kontrollen im Sinne der Besucherordnung vorzunehmen. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Rechtswidriges Verhalten wird umgehend zur Anzeige gebracht.
4. Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Person berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
5. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, gegen die Veranstaltungsordnung oder das Hausrecht verstoßen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, können zurückgewiesen und am Betreten des Geländes gehindert werden.
6. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Veranstaltungsbereiche, Wege, Treppen und Tore zu benutzen. Diese sind beleuchtet oder erkennbar gesichert. Das Verlassen der für die Öffentlichkeit vorgesehenen Veranstaltungsbereiche, Wege, Treppen und Tore geschieht auf eigene Gefahr.
7. Kinder dürfen den Veranstaltungsort nur in Begleitung einer die Aufsichtspflicht wahrnehmenden Person betreten.
8. Eine Haftung für verloren gegangene Sachen besteht nicht.
9. Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt. Jeder Besucher haftet in vollem Umfang für alle durch ihn verursachten Schäden und die dadurch entstehenden Folgeschäden.
10. Das Veranstaltungsgelände ist sauber zu halten. Insbesondere für Abfall sind die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen. Jegliche Verunreinigung des Geländes ist untersagt. Die Verrichtung der Notdurft ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Einrichtungen gestattet.
11. Verboten ist die Mitnahme von:
12. Nicht gestattet sind:
13. Es ist verboten:
14. Film-, TV- und Tonaufnahmen sind untersagt (außer durch die vom Veranstalter zugelassenen Medienvertreter).
15. Bei dieser Veranstaltung wird viel fotografiert und gefilmt! Daher ist zu erwarten, dass auch Sie und Ihre Familie auf einer Aufnahme mit Bild und Ton festgehalten werden. Mit Ihrem Besuch auf diesem Gelände erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen im Rahmen dieser Veranstaltung entstandenen Bild- und Tonaufnahmen unentgeltlich und zeitlich unbefristet für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des MISKUS verwendet werden dürfen.
16. Die erworbenen Eintrittskarten sind jederzeit mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß!
Veranstalter: Mittelsächsischer Kultursommer e.V. (MISKUS) - Georgenstraße 19 - 09661 Hainichen
Hainichen, den 31.01.2022